Mietbedingungen
Stand: Juli 2026
Diese Mietbedingungen gelten für die Anmietung der Hüpfburg „Ritterburg mit Rutsche" bei der FabStack GmbH (Marke „Launehoch³"). Bitte lesen Sie sie vor Ihrer Buchung sorgfältig durch – sie enthalten wichtige Hinweise zur sicheren Nutzung.
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Mietvertrags ist die Hüpfburg „Ritterburg mit Rutsche" (gewerbliches Profimodul), TÜV SÜD geprüft nach DIN EN 14960-1:2020-04, Zertifikat Z1 130144 0001 (gültig bis 03/2030). Der Lieferumfang umfasst: Hüpfburg, Gebläse (1,1 kW), Unterlegplane, Transportsack, 6 Erdnägel, 50 m Verlängerungskabel sowie – bei Selbstabholung – einen Rollwagen.
§ 2 Mietzeitraum, Übergabe und Rückgabe
Der Mietzeitraum ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Start- und Enddatum zählen grundsätzlich jeweils als Miettage, sofern in der Buchungsbestätigung oder nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Übergabe und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Ort und zu einer nach Absprache festgelegten Uhrzeit – bei Selbstabholung an unserem Standort Schötmarsche Straße 51, 32791 Lage, bei Lieferung am angegebenen Veranstaltungsort. Über Übergabe und Rückgabe wird jeweils ein Protokoll geführt, in dem Zustand, Vollständigkeit und etwaige Vorschäden festgehalten werden.
Die Rückgabe am Folgetag bis 10:00 Uhr gilt nicht als weiterer Miettag (Beispiel Wochenendtarif: Übergabe Freitag, Rückgabe Montag bis 10:00 Uhr = 3 Miettage). Maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung genannten bzw. individuell abgestimmten Übergabe- und Rückgabezeiten.
§ 3 Mietpreis und Zahlung
Der Mietpreis richtet sich nach der gebuchten Mietdauer gemäß der zum Buchungszeitpunkt gültigen Preisliste auf launehoch3.de und wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen (alle Beträge inkl. 19 % USt.). Die Zahlung erfolgt nach Wahl bar bei Übergabe oder per Vorab-Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto.
§ 4 Kaution
Bei Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 200 € bar zu hinterlegen. Die Kaution wird bei vollständiger, ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe der Hüpfburg samt Zubehör bei der Rücknahme vollständig zurückerstattet. Bestehen berechtigte Ansprüche (z. B. Reinigungs-, Trocknungs- oder Reparaturkosten gemäß § 9), werden diese mit der Kaution verrechnet und nur der verbleibende Betrag ausgezahlt.
§ 5 Pflichten des Mieters beim Betrieb
Der Mieter übernimmt für die Dauer des Mietzeitraums die Betreiberpflichten für die Hüpfburg und verpflichtet sich, folgende – aus dem TÜV-Sicherheitsleitfaden abgeleitete – Regeln einzuhalten:
- Durchgehende Aufsicht durch mindestens eine erwachsene Person (18 Jahre oder älter) während der gesamten Nutzungsdauer.
- Maximal 10 Kinder gleichzeitig in der Hüpfburg, Alter 3–14 Jahre, maximale Körpergröße 1,50 m. Erwachsene und größere Kinder dürfen die Hüpfburg nicht betreten.
- Vor dem Betreten: Schuhe, Brillen, Schmuck und spitze oder scharfkantige Gegenstände ablegen.
- Kein Essen und Trinken in oder unmittelbar an der Hüpfburg.
- Der Betrieb ist nur bis zu einer Windgeschwindigkeit von maximal 38 km/h (Windstärke 5) zulässig. Bei stärkerem Wind, Böen darüber oder aufziehendem Unwetter ist der Betrieb sofort einzustellen, die Luft abzulassen und die Hüpfburg zu sichern.
- Betrieb nur bei trockenem Wetter; die Hüpfburg darf nicht über Nacht im Freien verbleiben.
- Der Aufstellort muss eben sein (max. 5 % Neigung) und einen festen Untergrund oder Rasen bieten – kein Schotter, kein Sand. Die Hüpfburg ist mit den mitgelieferten Erdnägeln zu verankern; ist eine Verankerung im Boden nicht möglich, ist stattdessen ausreichend Ballast (mind. 160 kg je Verankerungspunkt) vorzusehen.
- Es ist durchgehend eine 230-V-Steckdose bereitzustellen; das Gebläse muss während der gesamten Nutzung ununterbrochen laufen.
- Die Hüpfburg ist am Ende des Mietzeitraums trocken und besenrein zurückzugeben.
§ 6 Selbstabholung
Die Selbstabholung ist kostenlos. Der Mieter ist für ein geeignetes Transportfahrzeug verantwortlich (z. B. Kombi oder PKW mit Anhänger). Für das Verladen (Gewicht ca. 100 kg, Packmaß ca. 1,2 × 0,8 × 0,8 m auf Rollwagen) werden mindestens zwei erwachsene Personen sowie eine ordnungsgemäße Ladungssicherung während des Transports vorausgesetzt.
§ 7 Lieferung, Aufbau und Abholung durch den Vermieter
Bei Buchung der Lieferoption übernimmt der Vermieter Lieferung, Aufbau sowie eine Einweisung in den sicheren Betrieb und holt die Hüpfburg nach dem Mietzeitraum wieder ab. Die Lieferung erfolgt gegen einen Grundbetrag zzgl. Kilometerpauschale gemäß aktueller Preisliste innerhalb eines Liefergebiets von bis zu 40 km einfacher Entfernung ab 32791 Lage; für größere Entfernungen ist eine Lieferung nur auf Anfrage möglich.
§ 8 Haftung
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Mieter haftet für Schäden, die durch eine Verletzung der vereinbarten Aufsichts- oder Nutzungspflichten (§ 5) entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schäden durch Nutzung entgegen § 5 (insbesondere durch Erwachsene oder Personen über 1,50 m) werden dem Mieter in voller Höhe berechnet.
§ 9 Reinigung, Beschädigung und Verlust
Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 30 € fällig, bei nasser oder feuchter Rückgabe eine Trocknungspauschale von 50 € (die Hüpfburg muss in diesem Fall durch den Vermieter bei trockener Witterung erneut aufgebaut und mehrere Stunden getrocknet werden). Die Hüpfburg darf keinesfalls in nassem oder feuchtem Zustand zusammengelegt oder verpackt gelagert werden; durch Feuchtigkeit im verpackten Zustand entstehende Folgeschäden (insbesondere Schimmel- und Stockflecken) gehen über die Trocknungspauschale hinaus und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Darüber hinausgehende Schäden (z. B. Risse, defekte Reißverschlüsse, beschädigtes oder fehlendes Zubehör) werden nach tatsächlichem Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsaufwand berechnet. Dem Mieter bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.
§ 10 Rücktritt und Umbuchung („Schlechtwetter-Versprechen")
Der Mieter kann seine Buchung bis 18:00 Uhr des Vortags des Mietbeginns kostenlos stornieren oder auf einen anderen freien Termin umbuchen. Bei einer späteren Stornierung kann der Vermieter Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen, höchstens jedoch bis zur Höhe des vereinbarten Mietpreises; dies gilt unabhängig davon, ob die Miete bereits gezahlt wurde. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung desselben Zeitraums werden angerechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die einvernehmliche Vereinbarung eines Ersatztermins bleibt jederzeit möglich.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser Mietbedingungen im Einzelfall bedürfen der Textform. Gesetzliche Rechte des Mieters als Verbraucher bleiben von diesen Bedingungen unberührt.
Bei Fragen zu diesen Mietbedingungen erreichen Sie uns jederzeit unter info@launehoch3.de oder telefonisch unter 0151 1661 4353.